Kontakt

Postanschrift:

Bildungsdirektion für Kärnten,
10. -Oktober-Straße 24
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 05 0534
Fax.: 05 0534 11111
E-Mail: office@bildung-ktn.gv.at 
UID-Nr: ATU38648200

Amtsstunden:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 16:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 13:00 Uhr

Parteienverkehr:
Montag bis Freitag: 7:30 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG)
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HSchG) verpflichtet die Bildungsdirektion Kärnten dazu, sichere Meldewege einzurichten. Diese dienen dazu, dass Personen, die im beruflichen Kontext auf Rechtsverstöße stoßen, diese vertraulich melden können. Darunter fallen nicht nur eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch Praktikantinnen und Praktikanten sowie Beschäftigte von externen Dienstleistern. Das HSchG ermöglicht es allen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in der Bildungsdirektion Kärnten tätig sind oder waren, mögliche Rechtsverstöße vertraulich zu melden. Dies gilt sowohl für Angestellte als auch für Personen wie Praktikantinnen und Praktikanten oder Beschäftigte von beauftragten Unternehmen.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber genießen einen umfassenden Identitätschutz sowohl gegenüber internen als auch externen Meldestellen. Ihre Identität bleibt gegenüber dem Arbeitgeber vertraulich.

Der Schutz der Identität ist ein Kernprinzip bei der Behandlung von Hinweisen. Sowohl interne als auch externe Stellen sind verpflichtet, die Anonymität von Hinweisgebern zu wahren. Über das Hinweisgebersystem können insbesondere Verstöße gegen Vorschriften in den Bereichen:

- Öffentliches Auftragswesen
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§302 bis 309 StGB
   (Amtsmissbrauch und Korruption)
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte
- Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
- Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Öffentliche Gesundheit - Verbraucherschutz
- Umweltschutz - Verkehrssicherheit
- Tierschutz - Produktsicherheit
- Lebensmittelsicherheit
- Nukleare Sicherheit

gemeldet werden.

Für Meldungen im Zusammenhang mit dem Unterrichtswesen können Sie sich sowohl an die Bundesdisziplinarbehörde (interne Meldestelle) als auch an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK, externe Meldestelle) wenden. Beide Stellen garantieren eine vertrauliche Behandlung Ihrer Meldung:

 

Bundesdisziplinarbehörde

Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)

 

Veröffentlicht am 22.07.2019