Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)
- In den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich werden alle Schüler in KW2 (ab 10.1.2022) zweimal pro Woche PCR getestet. In den übrigen Bundesländern erfolgt in dieser Woche eine PCR-Testung.
- NEU ab 17. Jänner: 2 PCR-Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler in allen Bundesländern.
- NEU ab 17. Jänner: Allen Lehrkräften und dem Verwaltungspersonal stehen pro Woche zwei PCR-Tests zur Verfügung. Für ungeimpfte Lehrkräfte und ungeimpftes Verwaltungspersonal sind zwei PCR-Tests pro Woche verpflichtend.
Maskenpflicht für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten – im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen)
- In der Primar- und Sekundarstufe I tragen alle Schülerinnen und Schüler zumindest einen Mund-Nasen-Schutz.
- Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie für alle Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal.
- KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)
Einheitliche Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement
- Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schülerinnen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet. Wichtig: bitte achten Sie darauf, stets genügend Antigentests an Ihrer Schule vorrätig zu haben und bestellen Sie bei Bedarf rechtzeitig über das BBG-Portal nach.
- Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet.
- Wer FFP-2 Maske (bzw. in Primar- und Sekundarstufe I MNS) trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich.
- Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.
Weiterführende Details sowie aktuelle Regelungen bzgl. Pädagogik und Schulorganisation, Externistenprüfungen, Aufnahmeverfahren (u. a. Schüler/inneneinschreibung) entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erlass, der Ihnen unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb zum Download zur Verfügung steht.
Rückfragehinweis:
Leitstelle der Bildungsdirektion Kärnten
Servicestelle Covid-19 Angelegenheiten
10.-Oktober-Straße 24
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Tel: +43 50 534 11 210
E-Mail: leitstelle@bildung-ktn.gv.at
Web: www.bildung-ktn.gv.at