Maßnahmen für den Schulbetrieb ab 10. Jänner 2022

Hier finden Sie die wichtigsten bereits bekannten Regelungen sowie einige Neuerungen im Überblick

Mindestens 3 verpflichtende Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler (Kombination PCR- und Antigentest)  

  • In den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Oberösterreich werden alle Schüler in KW2 (ab 10.1.2022) zweimal pro Woche PCR getestet. In den übrigen Bundesländern erfolgt in dieser Woche eine PCR-Testung.
  • NEU ab 17. Jänner: 2 PCR-Testungen pro Woche für alle geimpften und ungeimpften Schülerinnen und Schüler in allen Bundesländern.
  • NEU ab 17. Jänner: Allen Lehrkräften und dem Verwaltungspersonal stehen pro Woche zwei PCR-Tests zur Verfügung. Für ungeimpfte Lehrkräfte und ungeimpftes Verwaltungspersonal sind zwei PCR-Tests pro Woche verpflichtend.

Maskenpflicht für alle Personen, die sich in der Schule aufhalten – im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen)

  • In der Primar- und Sekundarstufe I tragen alle Schülerinnen und Schüler zumindest einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sowie für alle Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal.
  • KEINE Maskenpflicht im Freien aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen (bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)

Einheitliche Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und Kontaktpersonenmanagement

  • Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schülerinnen und Schüler an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet. Wichtig: bitte achten Sie darauf, stets genügend Antigentests an Ihrer Schule vorrätig zu haben und bestellen Sie bei Bedarf rechtzeitig über das BBG-Portal nach.
  • Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning angeordnet.
  • Wer FFP-2 Maske (bzw. in Primar- und Sekundarstufe I MNS) trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch der 2. Stich.
  • Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“.

 

Weiterführende Details sowie aktuelle Regelungen bzgl. Pädagogik und Schulorganisation, Externistenprüfungen, Aufnahmeverfahren (u. a. Schüler/inneneinschreibung) entnehmen Sie bitte dem aktuellen Erlass, der Ihnen unter www.bmbwf.gv.at/schulbetrieb zum Download zur Verfügung steht.

 

Rückfragehinweis:

Leitstelle der Bildungsdirektion Kärnten
Servicestelle Covid-19 Angelegenheiten

10.-Oktober-Straße 24

9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel: +43 50 534 11 210
E-Mail: leitstelle@bildung-ktn.gv.at
Web: www.bildung-ktn.gv.at

Veröffentlicht am 08.01.2022