Im Zeitraum vom 5. Februar bis 5. März 2024 finden an den Schulen die administrativen Schuleinschreibungen für das Schuljahr 2024/25 statt. Die Feststellung der Schulreife kann bis zum Ende des Unterrichtsjahres 2023/24 erfolgen.
Wichtige Erläuterungen zur Schuleinschreibung sind in der Datei „Schuleinschreibung 2024-25.docx“ enthalten; lesen Sie diese bitte zuerst. Die für die Einschreibung erforderlichen Formulare finden Sie beiliegend.
In Erinnerung rufen möchte ich das vom BMBWF zur Einschätzung des (außer)ordentlichen Status zur Verfügung gestellte Instrument – MIKA Orientierung (MIKA-O) – welches freiwillig eingesetzt werden kann.
Für die Schulen, welche am BMBWF-Schuleingangsscreening teilnehmen, befindet sich bei den beiliegenden Unterlagen der aktualisierte Leitfaden (neue Version ab 2023).
- Weitere Unterlagen finden Sie, wie gehabt auf der website der Schulpsychologie-BMBWF à www.schulpsychologie.at/ses .
Schülereinschreibung 2024-25 | Erläuterungen zur Schuleinschreibung |
Schuleinschreibung 2024_25 Elternwunsch | Beginn der allgemeinen Schulpflicht - Elternwunsch |
Formular Häuslicher Unterricht -Vorschulstufe | Anzeige häuslicher Unterricht - Vorschulstufe |
Formular Häuslicher Unterricht – 1.-9. Schulstufe | Anzeige häuslicher Unterricht – 1.-9. Schulstufe |
Schuleinschreibung 2024_25 Datenblatt 1 | Datenblatt 1 |
Schuleinschreibung 2024_25 Datenblatt 2 | Datenblatt 2 |
Bildungsdirektion - Beginn Schulpflicht | Rechtliche Regelung – Geburtstag am 1. September à Schulpflicht |
Schülereinschreibung VO BD Kaernten | VO der Bildungsdirektion für Kärnten zur Schuleinschreibung |
Leitfaden SES aktualisiert.pdf | Leitfaden zum Schuleingangsscreening, Version 2023 |
Die letzte Sprachstandsfeststellung mittels Sprachstandserhebungsinstrument „BESK KOMPAKT“ und „BESK-DaZ KOMPAKT“ erfolgt im letzten Beobachtungszeitraum (Mai/Juni) vor dem Schuleintritt des Kindes (Abschlussbeobachtung). Daraus resultierende Ergebnisse werden am Übergabeblatt dokumentiert. Dieses gibt Informationen bezüglich der Stärken und förderbaren Bereiche eines Kindes im Bereich der Sprache sowie die konkrete Ausgangslage für eine weitere Förderplanung durch die Schule wieder. Nach der Abschlussbeobachtung wird das ausgewertete Übergabeblatt an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der angehenden Schulkinder auszuhändigen. Die Verpflichtung der Weitergabe dieses Übergabeblattes an die Schule liegt nunmehr bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.
Aufgrund von Neuerungen und der Novelle zum Bildungsdokumentationsgesetz bzw. der dazugehörigen Bildungsdokumentationsverordnung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung benötigen die Volksschulen zusätzliche Daten zum vorschulischen Bildungsverlauf der Kinder. Diese Daten betreffen zusätzlich zum Übergabeblatt Sprachentwicklung auch Daten zum Bildungsverlauf im Kindergarten. Diesbezüglich wurde das Formular „Daten zum vorschulischen Bildungsverlauf“ entwickelt, welches von der Abteilung 6, Bildung und Sport, den elementaren Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt wird. Dieses Formular ist zusätzlich zum bekannten Übergabeblatt Sprachentwicklung von der Leiter/in bzw. der Pädagogen/in im Kindergarten auszufüllen und gemeinsam mit dem Übergabeblatt an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zu übergeben. Sollten die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten Ihrer Verpflichtung der Übergabe bis zum Ablauf der ersten Schulwoche nicht nachkommen, muss die Kindergartenleitung auf Nachfrage und Verlangen der Schulleitung der Volksschule diese Daten mittels Kopie der ausgegebenen Formulare Übergabeblatt Sprachentwicklung sowie „Daten zum vorschulischen Bildungsverlauf“ direkt an die Volksschule weitergeben.
Aufgrund der oben beschriebenen Vorgangsweise erfolgt der Transfer der Daten somit erst in der ersten Schulwoche und nicht vor oder bei der Schuleinschreibung.
Für Fragen zu „Sokrates“ kontaktieren Sie bitte Ihren Sokratesbetreuer: https://www.ksn.at/sokrates-web/ .
HR MMag. Dr. Jonas Claußen
Pädagogischer Leiter