Ermäßigung des Betreuungsbeitrages bei ganztägigen Schulformen der allgemeinbildenden höheren Schulen
Allgemeines
Die Erziehungsberechtigten haben für die Unterbringung und Betreuung in ganztägig geführten allgemeinbildenden höheren Bundesschulen einen monatlichen Betreuungsbeitrag in der Höhe von € 88,– zu bezahlen. Auf Antrag kann der Betreuungsbeitrag reduziert werden bzw. zur Gänze entfallen.
Voraussetzung für die Ermäßigung des Betreuungsbeitrages
Voraussetzung für die Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist, dass der Schüler sozial bedürftig ist. Für die Beurteilung der sozialen Bedürftigkeit sind maßgebend:
- Einkommen
- Familienstand
- Familiengröße des Schülers und seiner Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Antragstellung
An allen ganztägig geführten allgemeinbildenden höheren Bundesschulen liegen Antragsformulare für die Ermäßigung des Betreuungsbeitrages auf.
Der Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme bei der Schulleitung einzubringen.
Den Anträgen sind folgende Nachweise anzuschließen. Das sind
- bei Personen, die ausschließlich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit beziehen, der Lohnzettel und der Bescheid über die Arbeitnehmerveranlagung jeweils für das Kalenderjahr,
- bei Personen, die zur Einkommensteuer veranlagt werden, der zuletzt ergangene Einkommensteuerbescheid,
- bei Personen, deren Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermittelt werden, der zuletzt ergangene Einheitswertbescheid und der zuletzt ergangene Einkommensteuerbescheid.
Sofern die leiblichen Eltern nicht in Wohngemeinschaft leben und ein Elternteil auf Grund eines Exekutionstitels festgelegte Unterhaltsleistungen zu erbringen hat, ist an Stelle des Einkommens dieses Elternteils die Unterhaltsleistung für die Ermittlung der Bedürftigkeit heranzuziehen. In diesem Fall ist es erforderlich eine Ablichtung des Exekutionstitels, dem Antrag auf Ermäßigung des Betreuungsbeitrages anzuschließen.
Ermäßigung des Betreuungsbeitrages bei ganztägigen Schulformen sonstiger Schulen
Ob und auf welche Weise der Betreuungsbeitrag für die ganztägigen Schulformen
- an privaten allgemeinbildenden höheren Schulen bzw.
- Neuen Mittelschulen
ermäßigt werden kann, muss bei der jeweiligen Schule in Erfahrung gebracht werden.